Forschungszulagencheck
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Wer ist förderfähig?
Unternehmen
Unternehmen mit Sitz in Deutschland – zum Beispiel Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft sind förderfähig.
Forschungsverbünde
Unternehmen in FuE-Kooperationen mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Auftragsforschung sind auch föderfähig.
Wissenschaftliche Einrichtungen
Nicht direkt föderfähig sind Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sie profitieren aber indirekt durch Auftragsforschung.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, welches am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Es soll sich nach aktueller Diskussion um ein verhältnismäßig unbürokratisches Instrument handeln. Für die Zulage ist eine klare Zielstellung festzulegen, die beispielsweise in mehrere Arbeitsschritte unterteilt wird. Die Projekte müssen folgenden Bereichen zu zuordnen sein: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Mehr dazu
Wer eignet sich für die Förderung
Grundlagenforschung
Bei der Grundlagenforschung Bei der Grundlagenforschung geht es um theoretische und experimentelle Tätigkeiten, die zu neuen Grundlagenwissen führen, aber beispielsweise keine Marktorientierung haben.
industriellen Forschung
Bei der industriellen Forschung geht es um den Gewinn neuer Kenntnisse mit dem Ziel neue Produkte, Dienstleistungen sowie Verfahren hervorzubringen. Zum Beispiel Konzepte und Planung für neue Produkte und Verfahren.
Experimentelle Entwicklung
Über die industrielle Forschung hinaus umfasst die Experimentelle Entwicklung z.B. Prototypen und Demonstratoren.
Quellen: Forschungszulagengesetz, EU-Beihilferahmen
Der Beantragungsprozess
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forder
Förderthemen
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stunden
Stundenerfassung
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projekt
Antrag/ Bescheinigung
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Adopter
Finanzamt
Der Forschungszulagencheck
Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist am 01. Jan. 2020 in Kraft getreten (auch steuerliche Forschungsförderung genannt). Das Ziel ist es, Unternehmen neben der Projektförderung ein weiteres unbürokratisches Instrument zur Verfügung zu stellen, um mögliche Innovationshemmnisse zu mindern. Die sogenannte Forschungszulage steht Unternehmen jeder Größe zur Verfügung, hängt also beispielsweise nicht von einer KMU-Regelung ab.
Details zum neuen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
Unternehmen können am Ende eines Wirtschaftsjahres dem zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung vorlegen, die von einer weiteren Institution ausgestellt wird. Die regionalen Institutionen werden im Laufe des Jahres 2020 noch benannt.
Die FuE-Projekte müssen eine klare Zielstellung haben und eine Abgrenzung zu anderen Projekten muss möglich sein. Gefördert werden FuE-Projekte aus den Bereichen Grundlagenforschung, Industrieforschung sowie experimentelle Entwicklung. Während es bei der Grundlagenforschung eher um theoretische und experimentelle Tätigkeiten geht, die zu neuen Grundlagenwissen führen, wo sich beispielsweise aber keine neuen Markterkenntnisse ergeben, geht es bei der industriellen Forschung, um den Gewinn neuer Kenntnisse mit dem Ziel neue Produkte, Dienstleistungen sowie Verfahren hervorzubringen z.B. Konzepte und Planung für neue Produkte und Verfahren. Darüber hinaus umfasst die Experimentelle Entwicklung z.B. Prototypen und Demonstratoren.
Wenn Ihr Unternehmen in diesen Bereichen FuE-Projekte umsetzt, oder plant für diese Projekte beispielsweise ein Institut zu beauftragen, besteht die Möglichkeit die sogenannte Forschungszulage zu beantragen. Für die Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen in den Projekten involviert sind, können Sie max. 25 % der Kosten für den Arbeitnehmer ansetzen. Insgesamt können in einem Jahr max. 500 T € je Unternehmen beantragt werden.

Dipl.-Kfm. Michael Krause
Fiktives Beispiel: Kunststoffindustrie
Grundlagenforschung: Eigenschaften biobasierte Kunststoffe
Industrieforschung: Planung und Konzeption einer effizienten Werkzeugbeschichtung für den Korrosionsschutz
Experimentelle Entwicklung: Entwicklung eines neuen effizienten Werkzeuges z.B. im Bereich der Haftung/ inkl. des Entwicklung eines Prototypen-Werkzeuges
Kostenfrei Erstberatung zur Forschungszulage?
Die Kerninformationen:
- Förderung für Unternehmen und Forschungverbände
- Insgesamt können in einem Jahr max. 500 T € je Unternehmen beantragt werden.
- Unbürokratisches Instument
- Projeke im Berreich Grundlagenforschung, Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung sind förderfähig.